Unsere Preise verstehen sich pro Person und Tag, RittenCard inklusive, zzgl. Ortstaxe pro Person und Tag (ab 14 Jahre), welche vor Ort zu bezahlen ist
Preisermäßigung für Kinder im Elternzimmer nach Vereinbarung
Bei verspäteter Ankunft oder verfrühter Abreise berechnen wir eine Stornogebühr; bestellte Betten, die nicht benützt werden, stellen wir in Rechnung.
Wir bitten Sie, das Zimmer am Abreisetag bis 09.00 h geräumt zu haben. Sollte es möglich sein, können Sie nach Absprache mit uns das Zimmer auch zu einem späteren Zeitpunkt verlassen. Beziehen können Sie unsere Zimmer ab 13.00 h, wenn möglich auch schon etwas eher.
Die Bezahlung Ihrer Rechnung kann in bar, mit Scheck oder mit Karte erfolgen.
Mitteilung gemäß Teil III, Titel III, Abschnitt I, des Konsumentenschutzkodex (GvD 206/2005) Es steht kein Rücktrittsrecht im Sinne des Konsumentenschutzkodexes zu, dennoch räumen wir folgende Stornobedingungen ein: Nach erfolgter Buchung verlangen wir ein Angeld zur Bestätigung innerhalb von 5 Tagen. Bei einer Absage bis zu 30 Tagen vor Anreise erstatten wir das Angeld zurück, nachher behalten wir es als Stornogebühr ein.
Pflichtinformation nach EU-Verordnung Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR) der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Mandatory information according to the EU-Regulation N. 524/2013 of the European Parliament and of the Council Platform for online dispute resolution for consumer disputes (ODR) to the European Commission: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info
Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info